Die Landesarbeitsgemeinschaft verbindet Sozialarbeiter*innen und Beschäftigte im Bereich Flucht/Migration/Integration, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Verbänden und Trägern der FSA/MSA. Aktuell gibt es 40 Vollmitglieder und Gastmitglieder (ohne Stimmrecht). Darunter sind:
Matthias Wengler Caritasverband Leipzig e.V. in Leipzig |
Marion Gemende Prof. für Soziale Arbeit, EHS Dresden, WB der FSA |
Marlene Christoph Team Flüchtlingsarbeit, Diakonie Pirna |
Margit Lehr Dresden |
Julia Schieferdecker Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V., Dresden |
HUMAN – CARE GmbH, Wohnheim Döbeln Döbeln |
Holger Simmat Caritasverband für Dresden e.V., Flüchtlingssozialarbeit Pirna |
Henriette Hammer SPIKE Dresden |
HELP e. V. Aue |
DRK KV Leipzig-Stadt e.V. Leipzig |
Diakonisches Werk Kirchenbezirk Marienberg e.V. |
Claudia Jerzak EHS Dresden – Projekt: Wissenschaftliche Begleitung der FSA |
Christina Riebesecker AG Asylsuchende SOE e.V., Pirna |
Axel Zimmermann Diakoniewerk Westsachsen gGmbH – IBS, Glauchau |
AWO Kreisverband Weißeritzkreis e. V. Dippoldiswalde |
AGIUA e.V. Chemnitz |
Falls Sie bzw. du Interesse an einer Mitgliedschaft habt, dann melden Sie/meldet euch bitte bei sprecher_innen[at]lag-migration-sachsen.org.
Wie in den Grundsätzen zu Struktur und Arbeitsweise beschrieben, gilt:
Mitglieder der LAG sind Organisationen wie Vereine, Verbände und Unternehmen als Träger von FSA sowie Einzelpersonen, die sich bis zur formellen Gründung am 26. September 2019 in schriftlicher Form zum Selbstverständnis bekannt haben. Die Organisationen sollen von Fachkräften vertreten werden. Über Neuaufnahmen nach diesem Datum entscheiden die Mitglieder. Dabei wird über die Mailingliste/per E-Mail ein formloser Aufnahmeantrag gestellt. Sollte es bis zu einem Monat/festgesetzten Datum kein Veto geben, erfolgt die Aufnahme automatisch. Bei einem Veto wird die Aufnahme auf dem nächsten jährlichen, landesweiten Arbeitstreffen besprochen und mit Mehrheit der Anwesenden beschlossen. Das gleiche Prozedere (Antrag- Diskussion auf dem Arbeitstreffen-Mehrheitsbeschluss) gilt für einen Ausschluss. Weitere Interessent*innen können einen Gaststatus ohne Stimmberechtigung beantragen und sich fachlich und inhaltlich einbringen.