Mitglieder

Die Landesarbeitsgemeinschaft verbindet Sozialarbeiter*innen und Beschäftigte im Bereich Flucht/Migration/Integration, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Verbänden und Trägern der FSA/MSA. Aktuell gibt es 40 Vollmitglieder und Gastmitglieder (ohne Stimmrecht). Darunter sind:

Matthias Wengler
Caritasverband Leipzig e.V. in Leipzig
Marion Gemende
Prof. für Soziale Arbeit, EHS Dresden, WB der FSA
Marlene Christoph
Team Flüchtlingsarbeit, Diakonie Pirna
Margit Lehr
Dresden
Julia Schieferdecker
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V., Dresden
HUMAN – CARE GmbH, Wohnheim Döbeln
Döbeln
Holger Simmat
Caritasverband für Dresden e.V., Flüchtlingssozialarbeit Pirna
Henriette Hammer
SPIKE Dresden
HELP e. V.
Aue
DRK KV Leipzig-Stadt e.V.
Leipzig
Diakonisches Werk
Kirchenbezirk Marienberg e.V.
Claudia Jerzak
EHS Dresden – Projekt: Wissenschaftliche Begleitung der FSA
Christina Riebesecker
AG Asylsuchende SOE e.V., Pirna
Axel Zimmermann
Diakoniewerk Westsachsen gGmbH – IBS, Glauchau
AWO Kreisverband Weißeritzkreis e. V.
Dippoldiswalde
AGIUA e.V.
Chemnitz

Falls Sie bzw. du Interesse an einer Mitgliedschaft habt, dann melden Sie/meldet euch bitte bei sprecher_innen[at]lag-migration-sachsen.org.

Wie in den Grundsätzen zu Struktur und Arbeitsweise beschrieben, gilt:

Mitglieder der LAG sind Organisationen wie Vereine, Verbände und Unternehmen als Träger von FSA sowie Einzelpersonen, die sich bis zur formellen Gründung am 26. September 2019 in schriftlicher Form zum Selbstverständnis bekannt haben. Die Organisationen sollen von Fachkräften vertreten werden. Über Neuaufnahmen nach diesem Datum entscheiden die Mitglieder. Dabei wird über die Mailingliste/per E-Mail ein formloser Aufnahmeantrag gestellt. Sollte es bis zu einem Monat/festgesetzten Datum kein Veto geben, erfolgt die Aufnahme automatisch. Bei einem Veto wird die Aufnahme auf dem nächsten jährlichen, landesweiten Arbeitstreffen besprochen und mit Mehrheit der Anwesenden beschlossen. Das gleiche Prozedere (Antrag- Diskussion auf dem Arbeitstreffen-Mehrheitsbeschluss) gilt für einen Ausschluss. Weitere Interessent*innen können einen Gaststatus ohne Stimmberechtigung beantragen und sich fachlich und inhaltlich einbringen.